Verlässlicher Partner für Jugendämter

interAKUT unterstützt Jugendämter dabei, Übergänge professionell zu gestalten und Krisen wirksam zu begleiten. Die intensivAuszeiten und Individualbetreuungen der Träger im Verbund richten sich an männliche Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren – flexibel, bundesweit und mit klaren Standards im Kinderschutz.

Für Jugendämter
Angebotsformen
1:1-Betreuung

Intensive Einzelbetreuung im Alltag, mit einer Tagesstruktur, die die Fachkraft am Bedarf ausrichtet

2:1-Betreuung

Mit zusätzlicher Zweitkraft für Deeskalation in besonders herausfordernden Situationen – an der Seite der verantwortlichen Fachkraft

intensivAuszeiten

Handlungspädagogische Settings in naturnaher Umgebung, die Vertrauen und Perspektiven ermöglichen

Wir stellen uns vor
Zielgruppen & Indikationen

Die Maßnahmen sind geeignet für männliche Kinder und Jugendliche...

...die aktuell nicht in ihrer Familie oder Gruppe betreut werden können

...die durch Krisen, Abbrüche oder Übergänge besondere Stabilität benötigen

...die von klaren Strukturen, intensiver Begleitung und naturnahen Settings profitieren

Nicht geeignet sind Jugendliche mit akuter, unbehandelter Suchtproblematik oder erheblicher medizinischer Pflegebedürftigkeit.

Für Jugendämter
Offene Projekte & Kapazitäten

Die Träger im Verbund arbeiten bundesweit mit qualifizierten selbstständigen Fachkräften aus unterschiedlichen Regionen zusammen. So können sie kurzfristig reagieren und passgenaue Angebote machen. Eine Übersicht der freien Plätze finden Sie hier.

1:1-Betreuung

Jungen im Alter von 10 bis 18 Jahren

Individuelle Betreuung in einem stabilen 1:1-Setting – Anfragen sind auch kurzfristig möglich.

Anfrage möglich

Anfrage eingeschränkt möglich

Derzeit keine Anfrage möglich

2:1-Betreuung

Jungen im Alter von 10 bis 18 Jahren

Intensivbetreuung mit doppelter Fachkraftbesetzung – aktuell nur in begrenztem Umfang verfügbar.

Anfrage möglich

Anfrage eingeschränkt möglich

Derzeit keine Anfrage möglich

Für Jugendämter
Ablauf einer Maßnahme
01
Anfrage durch das Jugendamt
02
Prüfung der Situation, Ausschreibung des Auftrags und Auswahl des passenden Angebots einer selbstständigen Fachkraft
03
Abstimmung der Hilfeplanung und Leistungszusage
04
Vertrag mit der beauftragten Fachkraft, Prüfung der Nachweise, Vollmachten der Sorgeberechtigten, Schutz- und Notfallkonzept
05
Start der Maßnahme; die Fachkraft liefert Entwicklungsberichte zu den Hilfeplanzielen als Teil ihrer Leistung, der Träger führt sie zusammen und meldet an das Jugendamt zurück
Für Jugendämter
Fachkonzepte

Die Träger im Verbund arbeiten bundesweit mit qualifizierten selbstständigen Fachkräften aus unterschiedlichen Regionen zusammen. So können sie kurzfristig reagieren und passgenaue Angebote machen.

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